Anforderungen für die Energieverwaltung
Bevor Sie einen Energieverwaltungstask ausführen, sollten Sie sicherstellen, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Allgemeine Anforderungen
- Energieverwaltungstasks, die über Computergruppen ausgeführt werden, verlaufen auf physikalischen Computern und virtuellen Maschinen im Onlinezustand erfolgreich, aber nicht auf virtuellen Maschine, die offline sind.
- Damit Energiestatusänderungen auf einem Zielcomputer durchgeführt werden können, muss ein Benutzer auf dem Computer angemeldet sein oder die lokale Sicherheitsrichtlinie Interaktive Anmeldung: Kein STRG+ALT+ENTF erforderlich muss deaktiviert sein.
- Wird eine Energieverwaltungsaktion initiiert, versucht das Programm die Authentifizierung gegenüber den Zielcomputern mit einer Reihe von Anmeldeinformationen. Dabei wird folgende Strategie eingesetzt:
- Wenn ein oder mehrere Sätze der folgenden Anmeldeinformationen zur Verfügung stehen, wird versucht, die Authentifizierung zu verwenden, die gemäß der nachstehenden Rangfolge Vorrang hat:
- Beliebige Anmeldeinformationen eines verwalteten Computers (wenn die Aktion aus der Computeransicht oder aus der Scanansicht heraus initiiert wird) oder Anmeldeinformationen einer Computergruppe (wenn die Aktion von einer Maschinengruppe oder einem Favoriten aus initiiert wird)
- Standardanmeldeinformationen (werden verwendet, wenn die Anmeldeinformationen des Computers fehlen)
- Wenn die oben verwendeten Anmeldeinformationen nicht zum Ziel führen, werden die Anmeldeinformationen der integrierten Windows-Authentifizierung (die Anmeldeinformationen des derzeit beim Programm angemeldeten Benutzers) verwendet.
Funktionieren keine dieser Anmeldeinformationen, schlägt die Aktion fehl.
Anforderungen für Energie sparen und Ruhezustand
Damit ein Computer in den Energiespar- oder Ruhestand versetzt oder daraus wieder in den eingeschalteten Zustand überführt werden kann, muss sein Betriebssystem so konfiguriert sein, dass es diesen Vorgang zulässt.
Wake-on-LAN (WoL)-Anforderungen
Hardwareanforderungen
- WoL-Tasks müssen auf physikalischen Computern ausgeführt werden, nicht auf virtuellen Maschinen.
- WoL muss im BIOS des Zielcomputers aktiviert sein. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Dokumentation Ihres Hardwareanbieters.
- Zielcomputer müssen entweder eine verdrahtete oder eine drahtlose Netzwerkkarte (NIC) aufweisen, die Unterstützung für WoL bietet. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Dokumentation Ihres Hardwareanbieters.
- Die Zielcomputer können sich im Zustand "Energie sparen", im Ruhezustand oder im ausgeschalteten Zustand befinden.
- Die Netzwerkkarten der Zielcomputer müssen mit Strom versorgt sein (entweder mit Netzstrom oder über einen Akku).
- Dazwischengeschaltete Router müssen so konfiguriert sein, dass sie ans Subnetz gerichtete Broadcasts weiterleiten. Einzelheiten zum Konfigurieren Ihrer Router finden Sie in der Dokumentation Ihres Hardwareanbieters.
Ob Sie Ihre Router konfigurieren müssen, hängt davon ab, wo sich Ihre Zielcomputer befinden. Wenn sich alle Zielcomputer im selben Subnetz wie die Konsole befinden, dann müssen die Router nicht neu konfiguriert werden. Wenn sich einige Ihrer Zielcomputer hinter einem oder mehreren Routern und damit in anderen Subnetzen befinden, dann müssen die dazwischengeschalteten Router so konfiguriert werden, dass sie ans Subnetze gerichtete Broadcasts an den UDP-Port 9 weiterleiten
Softwareanforderungen
- Vor der Initiierung einer WoL-Anforderung muss für jeden Zielcomputer ein Hardwareassetscan ausgeführt werden. Dieser Scan wird benötigt, um die MAC-Adresse eines jeden Zielcomputers zu erhalten. Stellen Sie beim Konfigurieren des Hardwareassetscans sicher, dass die Option Netzwerk ausgewählt ist.
- Das Betriebssystem eines jeden Zielcomputers muss so konfiguriert sein, dass es WoL zulässt.
- Auf dem Konsolencomputer muss der ausgehende UDP-Port 9 geöffnet sein.
Anforderungen für einen Energiestatusscan
Ein Energiestatusscan kann für physikalische Computer, virtuelle Maschinen im Onlinezustand und für virtuelle Maschinen im Offlinezustand durchgeführt werden.